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"Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe müssen Ärzte haften, wenn ein Patient krank wird, weil es in der Praxis unhygienisch war. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Mediziner nachweisen können, alles Mögliche gegen vermeidbare Keimübertragungen getan zu haben. Das stellte der Bundesgerichtshof in einem Urteil klar, auf das die "Ärzte Zeitung" hinweist (Az.: VI ZR 158/06). Es komme bei der Haftung nicht darauf an, ob eine Infektion zu erkennen gewesen wäre." (Quelle: www.gesundheitsseiten24.de vom 01.06.2010)
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