Dass ein hoher Hygienestandard und die Einhaltung der rechtlich geforderten Rahmenbedingungen im heutigen Praxisalltag leider nicht immer selbstverständlich sind, zeigen diverse Urteile.

So entschied der Bundesgerichtshof z.B. am 20.03.2007, dass ein Arzt aufgrund eines auf Hygienefehler resultierendem Spritzenabszess 25.000 Euro Strafe zahlen musste (BGH, 20.03.2007 - VI ZR 158/06).

In der Urteilsbegründung wurde zudem klar gestellt, dass nicht der Patient den Hygienefehler beweisen müsse. Vielmehr muss der Arzt beweisen, dass ein Hygienefehler ausgeschlossen werden kann.